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Der Notartermin und
die Übergabe

Der passende Käufer für Ihre Immobilie ist gefunden und die Finanzierung wurde geprüft und abgesichert? Dann tritt als nächster Schritt die Vorbereitung auf den Notartermin ein, um den Immobilienverkauf offiziell zu beurkunden – der laut §313 BGB sonst nichtig wäre.

Das Übergabeprotokoll

Bei der Übergabe der Immobilie vom Verkäufer an den Käufer ist es sinnvoll, den Zustand der Immobilie zu erfassen. Einerseits erfasst es den Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung und informiert bei Bedarf den Versorger, andererseits gleicht es mögliche Differenzen aus.