Das Übergabeprotokoll

Bei der Übergabe der Immobilie vom Verkäufer an den Käufer ist es sinnvoll, den Zustand der Immobilie zu erfassen. Einerseits erfasst es den Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung und informiert bei Bedarf den Versorger, andererseits gleicht es mögliche Differenzen aus. Im Idealfall ist der Zustand der Immobilie derselbe wie bei der letzten Besichtigung – das ist sie auch im Regelfall. Sollten Mängel vorliegen, werden diese sowie die entsprechenden Vereinbarungen zwischen den betreffenden Parteien aufgeführt. Durch nachfolgende Unterschriften bringen alle relevanten Parteien ihr Wissen über den Eigentumsstatus und etwaige diesbezügliche Vereinbarungen zum Ausdruck. Der Abschluss eines Übergabeprotokolls ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Im Streitfall kann der Übertragungsvertrag rechtliche Bedeutung haben.

Folgende Punkte sollten daher aufgeführt werden:

  • Anschrift
  • Immobilienart
  • Übergabedatum
  • Name der Beteiligten sowie im Anschluss deren Unterschrift
  • Zählerstände
  • Anzahl der Schlüssel
  • Alle vorhandenen Mängel und Schäden
  • Inhalt des Heizöltanks
  • Eventuell vorhandenes Inventar