Energieausweis

Orientierung für Mieter und Käufer

Der Energieverbrauch einer Immobilie ist für den Bewohner eine wichtige Information, um das eigene Budget zu planen. Um den Energieverbrauch oder Energiebedarf einer Immobilie einschätzen und vergleichen zu können, gibt es den Energieausweis. Er ist in Deutschland Pflicht. Die Vorgaben dazu sind seit Mai 2021 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben.

Bereits in der Anzeige zum Verkauf der Immobilie müssen Kenndaten des Energieausweises aufgenommen werden. Bei der Besichtigung erhält der Interessent den Energieausweis, zum Beispiel als Kopie.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Als Verkäufer brauchen Sie also einen Energieausweis. Unterschieden wird dabei zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

Energieverbrauchsausweis
Bei dem Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.

Energiebedarfsausweis
Dieser Ausweis ist umfänglicher. Er bezieht Gebäudegröße, Baumaterialien, Anlagentechnik und andere Faktoren mit ein. Zusätzlich gibt er Tipps zur Modernisierung. Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Ausnahmen von der Energieausweispflicht
Ausnahmen von der Energieausweispflicht für Immobilien gibt es nur wenige. Aktuell gelten unter anderem Ausnahmen für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche (wie zum Beispiel Schuppen) oder Baudenkmäler, abhängig vom jeweiligen Landesrecht.

Mit Energie an Ihrer Seite
Wir geben Ihnen gern weitere Informationen zum Thema Energieausweis. Der Ausweis selbst darf nur von dazu berechtigten Personen ausgestellt werden. Häufig sind diese Ingenieure, Architekten, Schornsteinfeger, Energieberater oder Handwerker.


DEDERICHS TIPP

Ein Bedarfsausweis ist zwar teurer als der Verbrauchsausweis, aber deutlich günstiger für die Vermarktung Ihrer Immobilie. Potenzielle Käufer schätzen die Sicherheit, die mit den detaillierten Informationen aus dem Bedarfsausweis einhergehen.