After-Sales-Service

Nach dem Verkauf sind wir weiter für Sie da

Beim Notar wird der Verkaufsvertrag für die Immobilie unterzeichnet. Die Besitzübergabe der Immobilie erfolgt erst nach dem Verkauf, üblicherweise, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Bei der Besitzübergabe übernehmen wir für Sie das Übergabeprotokoll und stehen Ihnen als Verkaufenden und Kaufenden für Fragen zur Seite.

Besitz bedeutet nicht Eigentum

Auch wenn wir im Alltag Besitz und Eigentum häufig gleichbedeutend verwenden, werden diese Begriffe im rechtlichen Sinne ganz unterschiedlich definiert. Eigentümer der gekauften Immobilie wird der Käufer, sobald er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dies kann erst nach der Zahlung des Kaufpreises und der Bestätigung durch den Notar erfolgen. Allerdings kann der Eigentümer schon vorher Besitzer der Immobilie werden, wenn Sie als Verkäufer ihm diese zum Besitz überlassen. Auch Mieter sind zum Beispiel Besitzer ihrer Mietwohnung. Beim Verkauf von Immobilien ist es üblich, dass die Besitzübergabe erst nach dem Begleichen des Kaufpreises erfolgt. Das bietet beiden Parteien Sicherheit, sollte es doch einmal zu einer Rückabwicklung des Vertrages kommen.


DEDERICHS TIPP

Unserer Empfehlung: Übergeben Sie Ihre Immobilie immer erst an den Käufer, wenn Sie den Kaufpreis bereits vollständig erhalten haben.